Anleitung – Wann ist die Arbeitgebermarke anzuwenden?
Wann ist die Arbeitgebermarke in der Kommunikation anzuwenden – und wann nicht?
Die Arbeitgebermarke ist zu verwenden, wenn:
Die Arbeitgebermarke ist in allen Kontexten zu verwenden, die mit der Positionierung Wetzlars als attraktiver Arbeitgeber in Verbindung stehen. Dazu gehören insbesondere:
| Kontext | Beispielhafte Maßnahmen |
|---|---|
| Recruiting | Stellenausschreibungen, Jobmessen, Karrierewebsites |
| Interne Kommunikation mit Personalbezug | Onboarding, interne Veranstaltungen, Intranet |
| Externe Arbeitgeberpositionierung | Imageanzeigen mit Arbeitgeberbezug, Präsentation auf Veranstaltungen mit Karrierefokus (z. B. Wetzlar Live, wenn mit Jobinhalten verbunden) |
Die Arbeitgebermarke nicht ist zu verwenden, wenn:
| Kontext | Beispielhafte Maßnahmen |
|---|---|
| Fachkommunikation ohne Personalbezug | Infoflyer zu Müllabfuhr, Wasserverbrauch, Steuerbescheiden |
| Bürger*innenkommunikation | Plakate für Stadtfeste, Einladungen zu Bürgerversammlungen ohne Recruiting-Inhalte |
| Reine Servicewerbung | Werbung für Serviceangebote eines Eigenbetriebs (z. B. Winterdienst) |